Rechtsanwälte
Die Kanzlei besteht aus den Rechtsanwälten Thomas B. Schmeling und Fabian Tretter. Wir sind befugt Sie vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zu vertreten. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch in Arbeitssachen, Verwaltung- und Sozialangelegenheiten vor den Gerichten der Arbeits-, Verwaltungs- bzw. Sozialgerichtsbarkeit.
Wir sind beide berechtigt auch die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.
Rechtsanwalt Thomas B. Schmeling ist darüber hinaus auch "Fachanwalt für Verkehrsrecht".
Fachanwaltschaften werden aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen gemäß § 43 c der Bundesrechtsanwaltsordnung verliehen.

