Strafrecht und Verkehrsstrafrecht

Kanzlei Schmeling & Tretter

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Strafrecht und Verkehrsstrafrecht

Das Strafrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei in Wasserburg dar. Wir sind sowohl im Verkehrsstrafrecht, wie auch im allgemeinen Strafrecht tätig.


Gerade wenn der Vorwurf einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit erhoben wird, ist es besonders wichtig, von Anfang an die Weichen richtig zu stellen.


Hier gilt:


Erst zum Anwalt, dann eventuell aussagen.


Sehr leicht kann sich sonst eine unachtsame Bemerkung bei der ersten Konfrontation oder eine unglückliche Einlassung später als sehr nachteilig herausstellen. Wir unterstützen Sie gerne bereits im Vorfeld mit der Abfassung einer entsprechenden Stellungnahme und beraten Sie, ob Sie überhaupt eine Aussage machen sollen. Gegebenenfalls könnten wir auch, vor einer Äußerung Akteneinsicht nehmen, so dass wir den Stand der bisherigen Ermittlungen ersehen können.

Bei Ordnungswidrigkeiten und insbesondere auch bei Straftaten im Straßenverkehr lassen sich durch die Nutzung zulässiger Gestaltungsmittel meist erhebliche Vorteile gewinnen. Auch ist es unter anderem möglich ein drohendes Fahrverbot durch geschickte Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten in einen Zeitraum zu verschieben, in welchem der Verlust der Fahrerlaubnis am wenigstens schmerzt, wie z. B. während des Urlaubs.


Auch wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, begleiten wir Sie gerne während des Strafverfahrens gegen den Schädiger mit Rat und Tat. Hier können wir als Beistand fungieren.

Soweit Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, können diese auch bereits im Rahmen des Strafverfahrens geltend gemacht werden (Adhäsionsklage). Auch können Sie sich als Nebenkläger im Rahmen des Strafverfahrens von uns vertreten lassen.


Für eventuelle Fragen zum Strafrecht stehen wir in unserer Kanzlei in Wasserburg zur Verfügung. Machen Sie bitte gegebenenfalls einen Besprechungstermin aus. 

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